Vorarlberg will Lebensmittelgeschäften in ländlichen Gemeinden künftig mehr Spielraum für Sonn- und Feiertagsöffnungen geben. Die Landesregierung soll am Dienstag eine Verordnung beschließen, die für Nahversorger mit einer Verkaufsfläche von höchstens 400 Quadratmetern gelten soll.
Nach den vorliegenden Angaben zielt die Regelung auf Orte ab, in denen die Versorgung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten eingeschränkt ist. Erfasst werden sollen nur Geschäfte in bestimmten Gemeinden; der Rahmen bleibt damit regional und auf kleinere Betriebe beschränkt.
Für den Handel auf dem Land könnte das zusätzliche Öffnungszeiten an Tagen bringen, an denen der Einkauf bisher nur sehr eingeschränkt möglich ist. Gerade kleine Nahversorger stehen in vielen Gemeinden unter wirtschaftlichem Druck, weil sie mit größeren Märkten außerhalb der Ortszentren konkurrieren und zugleich eine wichtige Versorgungsfunktion übernehmen.
Die geplante Verordnung würde deshalb nicht den allgemeinen Sonntagsverkauf ausweiten, sondern einen eng abgegrenzten Bereich schaffen. Ob und in welchen Gemeinden die neuen Regeln tatsächlich gelten, soll mit dem Beschluss der Landesregierung festgelegt werden.









