Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte besitzt, sollte den Zugang für den Ernstfall rechtzeitig regeln. Denn ohne Passwörter, Wallet-Zugänge oder Hinweise auf den Speicherort kann digitales Vermögen für Hinterbliebene praktisch unerreichbar bleiben. Im Erbfall zählt daher nicht nur, ob Kryptowerte existieren, sondern vor allem, ob sie auffindbar und rechtlich zugeordnet sind.
Für Erben gilt grundsätzlich: Kryptowerte gehören ebenso zum Nachlass wie klassische Vermögenswerte. Sie gehen also nicht mit dem Tod des Eigentümers verloren, sondern fallen in die Verlassenschaft. Entscheidend ist jedoch die praktische Zugriffsmöglichkeit. Wer etwa nur auf einer Hardware-Wallet, einer App oder über eine Börse verwahrt, ohne Zugangsdaten zu hinterlassen, macht die Durchsetzung des Anspruchs oft schwierig.
Wichtig ist deshalb eine saubere Vorsorge. Dazu zählen eine aktuelle Übersicht über vorhandene Wallets, Konten und Börsen, sichere Hinweise zu Seed-Phrase oder Private Keys sowie klare Anweisungen, wo diese Informationen im Ernstfall zu finden sind. Gerade bei Kryptovermögen reicht ein bloßes Testament allein oft nicht aus, wenn niemand weiß, wie auf die digitalen Bestände zuzugreifen ist.
Auch die rechtliche Seite spielt eine Rolle. Erben können nur dann über Kryptowerte verfügen, wenn sie ihren Anspruch nachweisen und die Vermögenswerte identifizieren können. Bei Börsen oder Verwahranbietern kann zusätzlich die Frage relevant sein, welche Unterlagen zur Legitimierung verlangt werden. Ohne vollständige Dokumentation drohen Verzögerungen oder im Extremfall der endgültige Verlust des Zugangs.
Für die Nachlassplanung empfiehlt sich daher eine Trennung zwischen Vermögensnachweis und Zugangsdaten. Wer Kryptowerte besitzt, sollte sicherstellen, dass eine vertrauenswürdige Person weiß, dass solche Bestände existieren, und wo die nötigen Informationen verwahrt sind. Gleichzeitig müssen diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt bleiben.
Mit der Verbreitung digitaler Anlagen wird die Nachlassplanung komplexer. Neben Immobilien, Wertpapieren und Sparguthaben rücken damit auch virtuelle Vermögenswerte in den Fokus der Erben. Wer hier früh vorsorgt, reduziert das Risiko, dass aus einem Vermögen auf dem Papier ein unzugänglicher Bestand wird.









