Ab 14. Juni darf das traditionell österreichische Wort Marmelade wieder für Aufstriche aus allen Obstsorten verwendet werden. Bisher war die Bezeichnung nach EU-Recht nur für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten zulässig; für andere Fruchtaufstriche war die Bezeichnung Konfitüre vorgeschrieben.
Mit der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt wurde und Mitte Juni zur Anwendung kommt, ändert sich diese Vorgabe. Für den Handel bedeutet das mehr Spielraum bei der Etikettierung, für Konsumenten vor allem eine Rückkehr zu einer in Österreich seit Jahrzehnten geläufigen Bezeichnung.
Der Begriff Marmelade ist hierzulande weit verbreitet geblieben, obwohl er im Lebensmittelrecht zuletzt eng definiert war. In der Praxis führte das dazu, dass auf Verpackungen häufig von Konfitüre, Fruchtaufstrich oder ähnlichen Bezeichnungen die Rede war, selbst wenn im Alltag weiter Marmelade gesagt wurde.
Die neue Regel betrifft nicht nur Fruchtaufstriche. Die EU-Frühstücksrichtlinie bringt auch Änderungen für die Vermarktung von Honig. Damit werden mehrere bislang getrennt geregelte Bezeichnungen im Lebensmittelrecht angepasst.
Für Hersteller und Händler ist die Umstellung vor allem eine Frage der Kennzeichnung. Sie können künftig wieder auf eine Bezeichnung zurückgreifen, die im österreichischen Sprachgebrauch fest verankert ist und im Regal unmittelbarer verständlich sein dürfte als der bisher verpflichtende Fachbegriff.









