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VfGH verhandelt Beschwerde gegen Messenger-Überwachung öffentlich

Redaktionelle Szene zum Thema „VfGH verhandelt Beschwerde gegen Messenger-Überwachung öffentlich“

Der Verfassungsgerichtshof verhandelt am 22. Juni öffentlich über die Beschwerde von FPÖ und Grünen gegen die Messenger-Überwachung. Die beiden Oppositionsparteien wollen die von der Regierung beschlossene Regelung zu Fall bringen und sehen darin einen schweren Eingriff in Grundrechte.

Im Zentrum steht eine Befugnis, die in Österreich seit Juli des Vorjahres gesetzlich ermöglicht ist und unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Die Überwachung darf nur in Fällen angeordnet werden, in denen der Verdacht auf terroristische oder verfassungsgefährdende Aktivitäten besteht; auch bei Spionage ist sie vorgesehen. Die Anordnung ist grundsätzlich auf drei Monate befristet, eine Verlängerung ist möglich.

FPÖ und Grüne halten die Maßnahme für unverhältnismäßig. In ihrer Drittelbeschwerde sprechen sie von einem „technisch derart mächtigen Instrument“ mit „enormem Missbrauchspotenzial“. Sie argumentieren, dass solche Grundrechtseingriffe mit der Verfassung nicht vereinbar seien.

Die Beschwerde ist von 62 Abgeordneten unterzeichnet worden. Neben der politischen Kritik steht auch die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Fokus: In das Verfahren sind mehrere Genehmigungsebenen eingebaut, zudem spielen der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht eine zentrale Rolle.

Die Regelung war nach jahrelanger Diskussion vom Nationalrat beschlossen worden. Widerstand kam damals auch aus der Koalition; selbst Neos-Abgeordnete stimmten gegen die Vorlage. Mit der öffentlichen Verhandlung rückt nun die verfassungsrechtliche Prüfung eines der umstrittensten Sicherheitsinstrumente der vergangenen Jahre an den VfGH.

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