Das Sozialministerium will das Verbrechensopfergesetz (VOG) ausbauen, damit Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen künftig besser unterstützt werden. Die parlamentarische Begutachtung des Entwurfs soll in den kommenden Tagen starten. Vorgesehen sind unter anderem höhere Entschädigungen und erweiterte Hilfsleistungen.
Die Reform fällt mit dem ersten Jahrestag des Amoklaufs am Grazer BORG Dreierschützengasse zusammen. Dort hatte am 10. Juni 2025 ein 21-jähriger Ex-Schüler zehn Menschen getötet, neun Schüler und eine Lehrerin, und zahlreiche weitere Personen zum Teil schwer verletzt. Im Ministerium wird die Vorlage auch als Reaktion auf die Anforderungen an einen wirksamen Opferschutz verstanden.
Mehr Geld für Schmerzengeld und Bestattungskosten
Das Verbrechensopfergesetz sieht bereits jetzt Leistungen wie Schmerzengeld, psychotherapeutische Unterstützung oder die Übernahme von Bestattungskosten vor. Nach Angaben des Sozialministeriums soll diese Unterstützung nun erweitert und verbessert werden. Zu den geplanten Maßnahmen zählt die Verdoppelung der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld ebenso wie die Verdoppelung des Höchstbetrags für den Ersatz von Bestattungskosten.
Aktuell erhalten Opfer zwischen 2.000 und 12.000 Euro Schmerzengeld. Künftig sollen Betroffene damit in mehr Fällen höhere pauschale Leistungen bekommen. Auch Angehörige sollen nach dem Willen der Regierung stärker berücksichtigt werden.
Ministerium verweist auf dauerhafte Begleitung
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sprach von einer „respektvollen und einfühlsamen Betreuung“ von Verbrechensopfern und einer „umfassenden und zeitgemäßen Unterstützung“ auch für die Zukunft. Der Staat könne das verursachte menschliche Leid nicht wiedergutmachen, es gelte aber umso mehr, Betroffene zu unterstützen und zu begleiten, sagte Schumann.
Die Reform reiht sich in eine breitere Debatte über Opferhilfe und staatliche Unterstützung nach schweren Gewaltverbrechen ein. Gerade nach besonders belastenden Taten stehen neben medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung auch finanzielle Hilfen für Betroffene und Hinterbliebene im Fokus. Mit der angekündigten Novelle soll das System auf breitere Füße gestellt werden.









