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Berlin-Anschlag löst Debatte über Bewährung und Gefährder aus

Redaktionelle Szene zum Thema „Berlin-Anschlag löst Debatte über Bewährung und Gefährder aus“

Der mutmaßliche Attentäter vom Christopher-Street-Day in Berlin war nach seiner Verurteilung auf freie Fuß gesetzt worden und stand auf „Vorbewährung“. Das sorgt auch in Österreich für Fragen, weil der 21-Jährige als islamistischer Gefährder amtsbekannt gewesen sein soll.

Nach den vorliegenden Angaben besuchte der Verdächtige Deradikalisierungsprogramme. Schon als Teenager soll er sich in der islamistischen Szene bewegt haben. Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft war er als radikaler, islamistischer Gefährder registriert. Die Biografie des jungen Mannes wirft damit die Frage auf, wie mit gefährlichen Personen nach einer Verurteilung umgegangen wird.

Im Zentrum der Debatte steht die sogenannte Vorbewährung. Sie bedeutet, dass eine verhängte Strafe unter bestimmten Auflagen nicht sofort vollzogen wird. Wird gegen die Bedingungen verstoßen, kann die Strafaussetzung widerrufen werden. Genau dieser Umstand weckt nun auch in Österreich Interesse an der rechtlichen Lage.

Die Frage lautet, ob ein vergleichbarer Fall hierzulande ebenfalls möglich gewesen wäre. Im österreichischen Strafrecht sind bedingte Strafnachsicht, Probezeiten und Weisungen ebenfalls vorgesehen. Ob eine Person trotz Gefährdungseinstufung auf freien Fuß gesetzt wird, hängt jedoch von der jeweiligen Verurteilung, vom Tatvorwurf und von der gerichtlichen Beurteilung ab.

Der Anschlag am Samstag im Umfeld der Berliner Pride-Veranstaltung hat die Diskussion über den Umgang mit islamistisch radikalisierten Tätern weiter angeheizt. Im Fall des 21-Jährigen steht nun weniger nur die Tat selbst im Raum als auch die Frage, wie Gerichte, Strafvollzug und Deradikalisierung in solchen Fällen zusammenspielen.

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