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Irland übernimmt EU-Ratsvorsitz mit vollem Krisenheft

Redaktionelle Szene zum Thema „Irland übernimmt EU-Ratsvorsitz mit vollem Krisenheft“

Irland hat am Mittwoch die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernommen und steht damit für die kommenden sechs Monate an der Spitze der Ministerverhandlungen in Brüssel. Für Dublin beginnt die Amtszeit in einer Phase, in der die EU zugleich auf Energiepreise, Sicherheitsfragen, Migration und die wirtschaftlichen Folgen der Krisenjahre reagieren muss.

Die Ratspräsidentschaft rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten. Sie legt die Tagesordnung der Fachministertreffen fest, vermittelt zwischen den Regierungen und versucht, Kompromisse bei strittigen Dossiers zu schmieden. Ein einzelnes Land kann die großen Konflikte der EU nicht lösen, wohl aber das Tempo bei Gesetzesvorhaben und politischen Vereinbarungen bestimmen.

Für Irland kommt die Aufgabe in einer politisch heiklen Phase. In Europa bleibt die Abhängigkeit von Energieimporten ein Thema, das nach den Preisschocks der vergangenen Jahre weiter nachwirkt. Dazu kommen Fragen der inneren und äußeren Sicherheit, die Debatte über die Unterstützung der Ukraine sowie offene Streitpunkte bei Asyl- und Migrationspolitik. Gerade bei solchen Themen ist die Vermittlerrolle des Ratsvorsitzes gefragt, weil er keine eigene Linie durchsetzen, aber Mehrheiten organisieren kann.

Dublin bringt dafür Erfahrung mit europäischen Kompromissen mit. Irland gehört seit 1973 zur EU und hat sich in früheren Ratsvorsitzen den Ruf eines pragmatischen Vermittlers erarbeitet. Auch jetzt dürfte es vor allem darum gehen, Konfliktlinien zwischen großen und kleinen Mitgliedstaaten, Nord und Süd sowie zwischen fiskalisch strikter und expansiverer Politik abzufedern.

Im Hintergrund steht zudem die Frage, wie handlungsfähig die Union angesichts wachsender geopolitischer Spannungen bleibt. Die Ratspräsidentschaft ist dabei kein Machtinstrument im engeren Sinn, aber ein Hebel für politische Prioritäten. Ob Dublin Europas Probleme tatsächlich „abarbeiten“ kann, hängt daher weniger von nationalem Gestaltungswillen ab als von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten, bei den zentralen Streitpunkten einzulenken.

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