Der Oberste Gerichtshof der USA hat Donald Trump mit einem einstimmigen Grundsatzurteil eine klare Grenze gesetzt: Kinder, die in den Vereinigten Staaten geboren werden, haben weiterhin automatisch Anspruch auf die US-Staatsbürgerschaft. Damit bleibt das im 14. Verfassungszusatz verankerte Geburtsortsprinzip vorerst unangetastet.
Ausgangspunkt des Verfahrens war Trumps Versuch, das automatische Bürgerrecht per Dekret einzuschränken. Der Präsident hatte damit eine der zentralen Regeln des amerikanischen Staatsbürgerschaftsrechts infrage gestellt. Das Supreme Court stellte nun klar, dass eine solche Änderung nicht auf diesem Weg möglich ist.
Das Urteil gilt als Niederlage für Trump, dessen Migrationspolitik seit Jahren darauf abzielt, die Zuwanderung und den Zugang zu staatlichen Leistungen für Nichtstaatsbürger zu begrenzen. Mit der Entscheidung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen: Wer auf US-Boden geboren wird, ist US-Bürger – unabhängig vom Status der Eltern.
Der Fall hat über die juristische Dimension hinaus politisches Gewicht. Das Geburtsortsprinzip ist seit dem 19. Jahrhundert Teil des amerikanischen Verfassungsverständnisses und betrifft jedes Jahr Hunderttausende Kinder. Ein Eingriff in dieses Recht hätte weitreichende Folgen für Familien, den Umgang mit Migration und das Selbstverständnis der USA als Einwanderungsland gehabt.
Für Trump ist das Urteil ein weiterer Rückschlag im Streit um die Reichweite präsidentieller Macht. Der Supreme Court machte deutlich, dass grundlegende Fragen der Staatsbürgerschaft nicht durch einen Präsidialerlass, sondern nur über die Verfassung oder den Gesetzgeber verändert werden können.









