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Finanz fordert Nachzahlung von Justiz wegen Überstunden-Steuerpanne

Redaktionelle Szene zum Thema „Finanz fordert Nachzahlung von Justiz wegen Überstunden-Steuerpanne“

Die Oberlandesgerichte Innsbruck und Wien müssen nach einer Steuerprüfung Lohnsteuern für Überstunden von Richterinnen und Richtern nachzahlen. Betroffen ist damit die Justiz selbst, die bei der Abrechnung von Mehrleistungen über Jahre offenbar von einer falschen steuerlichen Behandlung ausgegangen war.

Ausgelöst wurde der Fall durch eine Prüfung der Finanzverwaltung. Nach den nun korrigierten Abrechnungen sind auf die Überstundenzahlungen der Richterinnen und Richter Lohnsteuern zu entrichten. Es geht damit um eine finanzielle Belastung für den Justizbereich, der schon jetzt unter hohem Druck steht.

Die Nachzahlung fällt in eine Phase, in der die Arbeitsbedingungen an Gerichten und Staatsanwaltschaften als angespannt gelten. Dort steigt die Belastung, zusätzliche Planstellen sind nicht in Sicht, und auch bei anderen Justizbereichen gibt es Konflikte über Zulagen und Einkommen. Für die Häuser in Innsbruck und Wien ist die Steuerfrage damit ein weiterer Punkt auf einer bereits langen Liste von Problemen.

Politisch und verwaltungsintern dürfte der Fall dennoch rasch an Schärfe verlieren. Eine Dienstrechtsnovelle hat die steuerliche Behandlung von Überstunden inzwischen geändert; damit ist das Problem für die Zukunft weitgehend bereinigt. Die nun fällige Zahlung betrifft vor allem die Vergangenheit und zeigt, wie heikel die Abrechnung von Mehrleistungen im öffentlichen Dienst sein kann.

Für die Justiz ist die Causa auch deshalb heikel, weil sie nicht nur um Geld geht, sondern um Vertrauen in die eigene Verwaltung. Dass ausgerechnet Gerichte als Arbeitgeber Nachzahlungen an das Finanzamt leisten müssen, dürfte die Debatte über Arbeitslast, Bezahlung und organisatorische Schwächen in der Justiz weiter befeuern.

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