Der Verfassungsgerichtshof hat Anträge gegen das neue Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren zurückgewiesen. Begründet wurde das damit, dass das Verbot erst Anfang September in Kraft tritt und die betroffenen Kinder beziehungsweise ihre Eltern daher derzeit noch nicht antragsberechtigt sind.
Damit bleibt die Regelung vorerst aufrecht. Das Kopftuchverbot ist Teil der schulrechtlichen Vorgaben für den Unterricht und richtet sich an Schülerinnen unter 14 Jahren. Die nun entschiedenen Anträge zielten darauf ab, die Bestimmung vor ihrem Inkrafttreten aufheben zu lassen.
Verfassungsgerichtshof verweist auf fehlende Antragslegitimation
Nach der Entscheidung des Höchstgerichts ist eine verfassungsrechtliche Prüfung in dieser Form erst möglich, wenn die Norm tatsächlich gilt und jemand unmittelbar davon betroffen ist. Der VfGH stellte damit nicht inhaltlich fest, ob das Kopftuchverbot verfassungskonform ist, sondern verwarf die Eingaben aus formalen Gründen.
Die Regelung war politisch schon im Vorfeld umstritten. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit und die Selbstbestimmung betroffener Mädchen, Befürworter verweisen auf den Schutz von Kindern und auf die Gleichstellung im Schulalltag. Mit der Zurückweisung der Anträge ist diese Auseinandersetzung aber nicht beendet: Sobald die Bestimmung greift, könnten neuerlich Verfahren möglich werden.
Das Kopftuchverbot an Schulen zählt zu jenen Maßnahmen, die in Österreich regelmäßig auch grundrechtlich geprüft werden. Dass der VfGH nun nicht in der Sache entschieden hat, verschiebt die nächste juristische Auseinandersetzung damit in die Zeit nach dem Inkrafttreten der Regelung.









