Vier Monate nach dem Großglockner-Prozess ist die schriftliche Ausfertigung des Urteils gegen einen 37-jährigen Salzburger zugestellt worden. Über die angekündigten Berufungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.
Der Mann war in dem Verfahren rund um den Tod seiner Freundin vor Gericht gestanden. Nach dem Urteil erster Instanz liegt der Fall damit nun auf schriftlicher Basis für die nächste Instanz vor.
Der Großglockner-Prozess hatte im Frühjahr für breite Aufmerksamkeit gesorgt. Im Zentrum stand die Frage, wie der Unfall beziehungsweise das Geschehen rund um die Wanderung am Großglockner rechtlich zu bewerten ist. Mit der nun zugestellten Ausfertigung ist der Weg für das Berufungsverfahren frei.
Berufungen vor dem Oberlandesgericht
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung angekündigt. Damit ist nicht nur das Strafausmaß, sondern auch die rechtliche Beurteilung des Falls Gegenstand der nächsten Instanz. Zuständig ist das Oberlandesgericht Innsbruck.
Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil dabei eine Frau am Großglockner ums Leben kam. Mit der schriftlichen Ausfertigung des Urteils ist nun ein weiterer formaler Schritt abgeschlossen. Die Entscheidung über die Berufungen wird in Innsbruck erwartet.









