Ungarn hat den von der Vorgängerregierung beschlossenen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestoppt. Das Parlament in Budapest verabschiedete am Mittwoch ein Gesetz, mit dem der Rückzug aus dem Gerichtshof wieder rückgängig gemacht wird.
Der Schritt beendet vorerst ein Verfahren, das die Regierung von Viktor Orbán eingeleitet hatte. Ungarn war bislang das einzige EU-Land, das den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof tatsächlich auf den Weg gebracht hatte. Mit dem neuen Beschluss bleibt das Land damit formal Teil des Statuts des Gerichts.
Gerichtshof unter Druck
Der Internationale Strafgerichtshof ist für die Verfolgung schwerster Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig. Er gerät immer wieder zwischen die Fronten der internationalen Politik, weil seine Entscheidungen Regierungen und Staatschefs unmittelbar betreffen können.
Der ungarische Austrittsbeschluss war international auf Kritik gestoßen, weil er als Distanzierung von der westlichen Rechtsordnung gewertet wurde. Mit der nun beschlossenen Kurskorrektur signalisiert Budapest zumindest formal, dass es an der Mitgliedschaft festhält.
Politisch bemerkenswert ist der Schritt auch deshalb, weil die Regierung in Budapest zuletzt mehrfach mit der EU und anderen internationalen Institutionen über Fragen von Rechtsstaatlichkeit und Justizkompetenzen in Konflikt geraten war. Der Beschluss des Parlaments setzt damit ein Gegensignal zu jener Linie, die unter Orbán eingeschlagen worden war.
Wie dauerhaft dieser Kurs bleibt, ist offen. Fest steht vorerst nur: Der von der Vorgängerregierung angestoßene Rückzug aus dem Weltstrafgerichtshof wird nicht vollzogen.









