Die Regierung und die Grünen haben im Parlament ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das die Rechte der Volksgruppen in der Verfassung verankern soll. Der Verfassungsausschuss passierte die Vorlage am Donnerstag; sie umfasst auch die langfristige Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten.
Damit soll nach dem politischen Willen der Koalition und der Grünen eine bessere verfassungsrechtliche Grundlage für den Schutz der Volksgruppen geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kärntner Slowenen, aber auch die übrigen anerkannten Volksgruppen in Österreich, deren Rechte damit stärker abgesichert werden sollen.
Die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten ist seit Jahren ein politisch sensibles Thema. Sie betrifft vor allem Regionen, in denen deutsch- und slowenischsprachige Bürgerinnen und Bürger auf staatliche Verfahren in beiden Sprachen angewiesen sind. Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung soll diese Regelung nicht nur politisch, sondern auch rechtlich auf eine dauerhafte Basis gestellt werden.
Das Vorhaben ist auch ein Signal in Richtung Minderheitenpolitik. In Österreich sind die Volksgruppenrechte historisch eng mit Fragen der Anerkennung, der Sprachförderung und der praktischen Umsetzung im Alltag verbunden. Gerade in Kärnten waren diese Fragen immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen und juristischer Debatten.
Mit dem Beschluss im Verfassungsausschuss ist die Vorlage einen Schritt weiter. Für das Inkrafttreten braucht es nun die weiteren parlamentarischen Schritte. Die Regierung und die Grünen setzen damit auf eine verfassungsrechtliche Absicherung, die über einzelne politische Mehrheiten hinaus Bestand haben soll.









