Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat ihren Vorstoß für vorzeitige Haftentlassungen gegen Kritik von ÖVP und NEOS verteidigt und den Vorwurf einer pauschalen Begnadigung zurückgewiesen. In der „ZIB 2“ sprach sie am Donnerstagabend von „keiner Generalamnestie“ und betonte, es gehe nur um eng definierte Gruppen von Insassen mit kurzen Freiheitsstrafen.
Der Vorschlag hatte in den vergangenen Tagen für Diskussionen gesorgt, weil er von der Ministerin als Antwort auf die angespannte Situation im Strafvollzug präsentiert wurde. Sporrer verwies darauf, dass die Gefängnisse weiter stark ausgelastet seien, auch wenn der Wert zuletzt von 111 auf 108 Prozent gesunken sei. Zu dieser Entlastung hätten unter anderem mehr bedingte Entlassungen und der verstärkte Einsatz elektronischer Fußfesseln beigetragen, von einer echten Entspannung könne aber keine Rede sein.
Nach Angaben der Ministerin sollen die betroffenen Häftlinge um 1,5 bis 3 Monate früher bedingt entlassen werden. Anders als bei einer pauschalen Amnestie wäre dafür eine Prüfung durch die Vollzugsgerichte nötig. Sporrer verwies als Vergleich auf die Generalamnestie rund um den EU-Beitritt Österreichs, als Häftlinge ohne weitere Bedingungen früher freikamen und die Rückfallquote dennoch gering gewesen sei. Ihr aktueller Vorschlag sei aber ausdrücklich anders gelagert.
Die Ministerin argumentierte zudem, dass es bei den vorgesehenen Fällen um Personen gehe, die für die Bevölkerung keine Gefahr mehr darstellten. Unterstützung für das Modell komme nach ihren Angaben auch aus Teilen der Justizgewerkschaften. Die Debatte über die Entlastung der Haftanstalten dürfte damit weitergehen, zumal der Vorstoß im Regierungslager nicht einheitlich aufgenommen wurde.









