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Neue Vorwürfe gegen Dirigent John Eliot Gardiner nach Vorfall in Leipzig

Redaktionelle Szene zum Thema „Neue Vorwürfe gegen Dirigent John Eliot Gardiner nach Vorfall in Leipzig“

Sir John Eliot Gardiner steht erneut wegen übergriffigen Verhaltens in der Kritik. Der 83-jährige britische Dirigent soll bei einem Auftritt in Leipzig eine Mitarbeiterin eines Klassikveranstalters tätlich angegangen haben. Damit gerät einer der bekanntesten Vertreter der historischen Aufführungspraxis abermals wegen seines Auftretens abseits des Podiums unter Druck.

Gardiner war schon vor drei Jahren in die Schlagzeilen geraten, nachdem er einen Sänger geschlagen haben soll, weil dieser nach einem Konzert auf der falschen Seite von der Bühne gegangen war. Der neue Vorfall fügt sich in eine Reihe von Berichten über ein aggressives Verhalten des Dirigenten, das in der Musikwelt seit Längerem für Irritation sorgt.

Der Brite zählt seit Jahrzehnten zu den prägenden Figuren der Klassikszene. Mit Ensembles wie den Monteverdi Choir and Orchestra und den English Baroque Soloists hat er die stilbewusste Interpretation älterer Musik international bekannt gemacht. Gerade deshalb fällt die erneute Empörung umso stärker aus: Sie betrifft nicht nur eine einzelne Entgleisung, sondern auch die Frage, wie sehr künstlerisches Renommee übergriffiges Verhalten überdecken kann.

Nach dem jüngsten Vorfall stellt sich auch die Frage nach dem Umgang von Veranstaltern und Institutionen mit solchen Zwischenfällen. In der Klassikbranche, in der Autorität und Hierarchie im Proben- und Aufführungsbetrieb traditionell groß sind, wird der Druck auf Betroffene oft erst spät sichtbar. Fälle wie jener um Gardiner verstärken die Debatte darüber, welche Konsequenzen persönliche Grenzüberschreitungen für Engagements und Reputation haben müssen.

Gardiner selbst hat sich mit seinen 83 Jahren längst den Status eines Altmeisters erarbeitet. Der neuerliche Vorwurf zeigt jedoch, dass künstlerische Verdienste in der öffentlichen Wahrnehmung rasch in den Hintergrund treten können, wenn der Vorwurf körperlicher Übergriffe im Raum steht.

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