Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Zusammenhang mit der Buwog-Causa erneut Anklage erhoben. Diesmal geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung rund um Provisionen, die nach Angaben der Ermittler an den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie an die ehemaligen Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger geflossen sein sollen.
Die WKStA teilte die Anklage am Mittwoch mit. In ihrer Aussendung nannte sie die Beschuldigten nicht beim Namen, sprach aber von einem früheren Finanzminister und zwei Unternehmern. Gemeint sind Grasser, Meischberger und Hochegger. Der Vorwurf richtet sich auf die steuerliche Behandlung jener Zahlungen, die im Umfeld der Privatisierung der Bundeswohnungen und der späteren Buwog-Affäre eine Rolle spielten.
Mit der neuen Anklage setzt sich ein Verfahren fort, das zu den langwierigsten Korruptions- und Wirtschaftsstrafverfahren des Landes zählt. Grasser war vom Obersten Gerichtshof bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, unter anderem wegen Untreue. Die Causa Buwog hatte sich ursprünglich um den Verkauf der Bundeswohnungen gedreht und war in den vergangenen Jahren immer wieder um neue strafrechtliche Aspekte erweitert worden.
Nach Angaben der WKStA geht es nun um die Versteuerung der Provisionen. Der neue Vorwurf ist damit nicht der Kern der ursprünglichen Buwog-Verfahren, sondern ein zusätzlicher strafrechtlicher Strang, der sich aus den Geldflüssen im Umfeld des Deals ergeben soll. Für die Beteiligten bedeutet das eine weitere rechtliche Auseinandersetzung in einem Verfahren, das trotz früherer Urteile noch nicht abgeschlossen ist.









