Das Finanzministerium hat bis zum Jahreswechsel bereits 118 Millionen Euro an Covid-Hilfen zurückgefordert. Betroffen sind Unternehmen, die in der Pandemie etwa Umsatzersatz oder andere Unterstützungen erhalten hatten und nun mit Rückforderungen samt Zinsen konfrontiert werden. Insgesamt waren laut einem Parlamentsbericht fast 13 Milliarden Euro an Umsatzersatz ausbezahlt worden.
Die Rückforderungen fallen damit deutlich ins Gewicht. In einzelnen Fällen geht es um sechsstellige Beträge, in der Automobilbranche wurden zuletzt auch größere Summen verlangt. Für manche Betriebe kann das laut den nun bekannt gewordenen Rückforderungen existenzbedrohend werden. Betroffen sind unter anderem auch Händler von Porsche-Fahrzeugen.
Rechtsweg statt Bescheid
Juristisch ist die Lage heikel, weil die Covid-Förderungen ursprünglich im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gewährt wurden. Nach Einschätzung von Anwälten kam durch die schriftliche Zusage oder Auszahlung ein zivilrechtlicher Vertrag zustande; hoheitliche Bescheide seien dabei nicht ergangen. Die COFAG war damit bei der Rückforderung von vermeintlich zu Unrecht bezogenen Hilfen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Gegen Rückforderungsbegehren wehren sich bereits spezialisierte Kanzleien. Sie verweisen darauf, dass im Einzelfall geprüft werden müsse, ob eine Förderung tatsächlich zu Unrecht gewährt wurde und die Rückforderung daher berechtigt ist. Unternehmen, die selbst Fehler bei der Beantragung erkennen, könnten das Risiko durch eine Korrekturmeldung und freiwillige Rückzahlung begrenzen.
Zinsen und mögliche Folgewirkungen
Neben den eigentlichen Rückforderungen werden auch Zinsen in gesonderten Schreiben eingehoben. Für die betroffenen Firmen erhöht das den finanziellen Druck zusätzlich. Die Rückabwicklung der Corona-Hilfen entwickelt sich damit zu einem spürbaren Budget- und Rechtsproblem, nachdem während der Pandemie Milliardenbeträge rasch ausbezahlt worden waren.
Im europäischen Vergleich wird die österreichische Linie damit deutlich strenger: Während in Deutschland auf Rückforderungen verzichtet wird, treibt das Finanzministerium die offenen Fälle hierzulande weiterhin voran.









