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Haselsteiner-Stiftung soll auf Benko-Garantie vertraut haben

Redaktionelle Szene zum Thema „Haselsteiner-Stiftung soll auf Benko-Garantie vertraut haben“

Die Privatstiftung von Hans Peter Haselsteiner hat nach Angaben aus dem Abschlussbericht der Soko Signa im Herbst 2023 fast fünf Millionen Euro an die Signa-Gruppe eingezahlt. Im Zentrum steht dabei eine persönliche Garantie von René Benko, auf die sich die Stiftung verlassen haben soll. Der Fall ist Teil der laufenden Ermittlungen rund um das inzwischen kollabierte Signa-Imperium.

Aus dem Bericht geht demnach hervor, dass die Zahlung in einer Phase erfolgte, in der sich die finanzielle Lage von Signa bereits deutlich zugespitzt hatte. Die Vorgänge aus dem Herbst 2023 sind für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft relevant, weil gegen Benko unter anderem wegen des Verdachts des schweren Betrugs, der betrügerischen Krida, der Untreue und des Fördermissbrauchs ermittelt wird. Immer wieder werden dafür neue Verfahrensstränge geöffnet.

Die nun bekanntgewordenen Details werfen erneut ein Schlaglicht auf die Art, wie Signa in ihren letzten Monaten finanzielle Zusagen organisierte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die persönliche Garantie tatsächlich belastbar war oder ob sie im Zuge der Transaktion eine entscheidende Rolle spielte, obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Konzerns bereits angespannt waren.

René Benko sitzt seit Anfang 2024 in Untersuchungshaft. Gegen ihn und weitere frühere Verantwortliche der Signa-Gruppe laufen in Österreich und darüber hinaus mehrere Verfahren. Der Abschlussbericht der Soko Signa dürfte für die Ermittler ein weiterer Baustein sein, um Geldflüsse, Entscheidungswege und mögliche Täuschungshandlungen im Umfeld des Konzerns nachzuzeichnen.

Für Hans Peter Haselsteiner ist der Fall auch deshalb heikel, weil seine Stiftung zu den prominenten Geldgebern im Signa-Umfeld zählte. Dass sich die Stiftung auf eine persönliche Zusage Benkos verließ, könnte im weiteren Verlauf der Ermittlungen eine zentrale Rolle spielen. Für die zivil- und strafrechtliche Aufarbeitung der Signa-Pleite bleibt damit ein weiterer potenziell brisanter Aspekt offen.

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