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EU verschärft und vereinfacht Fluggastrechte bei Handgepäck und Verspätungen

Redaktionelle Szene zum Thema „EU verschärft und vereinfacht Fluggastrechte bei Handgepäck und Verspätungen“

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen auf neue Fluggastrechte geeinigt. Für Passagiere bringt das Änderungen bei Handgepäck, Umbuchung und Entschädigung nach Verspätungen und Annullierungen. Die neuen Regeln sollen Mitte 2027 in Kraft treten und ersetzen die bisherige EU-Verordnung aus dem Jahr 2004.

Kernpunkt der Reform ist, dass Flugreisende künftig in mehreren Fällen mehr Klarheit bekommen – etwa bei der Frage, wann ein Anspruch auf Betreuung oder Ersatzleistungen besteht. Gleichzeitig enthält das Paket auch Verschärfungen: Die Voraussetzungen für Entschädigungen bei Flugverspätungen werden in Teilen enger gefasst als bisher.

Was sich beim Handgepäck ändert

Besonders sichtbar für Reisende dürfte die Neuregelung beim Handgepäck werden. Die EU will die Gepäckregeln stärker vereinheitlichen, nachdem Airlines in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Vorgaben angewandt haben. Für Fluggäste bedeutet das mehr Transparenz, aber nicht automatisch überall zusätzliche kostenlose Gepäckstücke. Die Details hängen weiterhin von den jeweils geltenden Tarifmodellen ab.

Längere Wartezeiten bis zur Entschädigung

Bei Verspätungen gibt es künftig ebenfalls neue Schwellen. Bisher konnten Passagiere unter bestimmten Umständen schon ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Nach der Reform sollen diese Hürden in mehreren Fällen höher liegen. Das dürfte vor allem die Airlines entlasten, die seit Jahren auf eine Reform mit weniger Rechtsunsicherheit gedrängt hatten.

Für Reisende ist das ein Rückschritt gegenüber dem bisherigen System, das in Europa zu den strengeren Passagierrechten zählt. Gleichzeitig bleibt der Grundgedanke erhalten, dass Fluggesellschaften bei erheblichen Störungen Verantwortung übernehmen müssen.

Jahrelanger Streit zwischen Airlines und Verbraucherschützern

Über die Neufassung der Fluggastrechte wurde fast ein Jahrzehnt lang verhandelt. Airlines hatten auf eine Lockerung gedrängt und argumentiert, die bisherigen Regeln seien zu teuer und führten zu vielen Streitfällen. Verbraucherschützer pochten dagegen darauf, dass die bestehenden Rechte nicht aufgeweicht werden dürften.

Am Ende setzte sich keine Seite vollständig durch. Die Einigung bringt zwar Verbesserungen bei der praktischen Anwendung der Regeln, lässt aber bei Entschädigungen und Gepäckfragen auch Einschränkungen zu. Für Millionen Flugreisende in der EU wird vor allem entscheidend sein, wie die neuen Bestimmungen national umgesetzt und von den Airlines angewandt werden.

Die Verordnung soll Mitte 2027 gelten. Bis dahin bleibt das bisherige EU-System für Flugausfälle und Verspätungen in Kraft.

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