Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Mit einer neuen EU-Vorschrift will die Union verhindern, dass Modeartikel entsorgt werden, obwohl sie noch neu sind und weiterverkauft oder gespendet werden könnten.
Die Regelung richtet sich vor allem an größere Firmen, für die es bislang oft billiger war, nicht abgesetzte Ware wegzuwerfen, statt sie zu lagern, aufzubereiten oder erneut anzubieten. Nach Angaben der EU-Kommission werden in Europa jedes Jahr vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden.
Die Vorgabe ist Teil der Bemühungen der EU, den Umgang mit Ressourcen in der Textilbranche strenger zu regulieren. Besonders in der Modeindustrie fällt regelmäßig große Menge an Restware an, etwa weil Kollektionen wechseln, Größen fehlen oder Produkte im Handel nicht den erwarteten Absatz finden.
Für die Unternehmen bedeutet das Verbot einen zusätzlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand. Unverkaufte Ware muss künftig stärker erfasst und in mögliche Zweitverwertungswege gebracht werden. Dazu zählen etwa Wiederverkauf, Spenden oder andere Formen der Weiterverwendung.
Die EU reagiert damit auch auf den hohen Ressourcenverbrauch der Textilbranche. Kleidung und Schuhe, die nie im Verkauf landen, stehen seit Jahren in der Kritik, weil bei ihrer Herstellung Energie, Wasser und Rohstoffe eingesetzt werden, ohne dass die Produkte genutzt werden. Mit der neuen Regelung soll diese Praxis zurückgedrängt werden.









