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Einheimischentarife geraten in der EU erneut auf den Prüfstand

Redaktionelle Szene zum Thema „Einheimischentarife geraten in der EU erneut auf den Prüfstand“

In Brüssel gewinnt die Debatte über Rabatte für Einheimische an Fahrt. Unter dem Stichwort „Wohnsitzermäßigungen“ oder „Spezialtarife“ geht es um die Frage, ob Gemeinden und Regionen Ortsansässigen bei Eintrittspreisen, Liegeplätzen oder anderen touristischen Angeboten weiter Sonderkonditionen einräumen dürfen.

Im Hintergrund steht das EU-Diskriminierungsverbot. Danach sind Preisvorteile allein aufgrund des Wohnsitzes rechtlich heikel, weil sie EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Mitgliedstaaten benachteiligen können. Solche Modelle galten deshalb lange als tabu und wurden in der Praxis oft wieder verworfen oder nur inoffiziell angewendet.

Auch in Österreich hat es solche Versuche gegeben. In Bregenz etwa wurden früher vergünstigte Bootsliegeplätze für Ortsansässige angeboten. Der Oberste Gerichtshof hielt das für unzulässig. Der Fall zeigt, wie eng der rechtliche Spielraum ist, wenn öffentliche oder halbstaatliche Angebote zwischen Einheimischen und Gästen unterscheiden sollen.

Die Diskussion ist für viele Tourismusregionen relevant, weil sie zwischen wirtschaftlichem Interesse und rechtlicher Absicherung abwägen müssen. Sondertarife für die lokale Bevölkerung gelten in manchen Orten als Instrument, um Akzeptanz für den Tourismus zu schaffen oder die Kosten für Bewohner zu senken. Zugleich riskieren sie Konflikte mit EU-Recht, wenn sie nicht klar begründet und eng begrenzt sind.

Ob und in welcher Form solche Rabatte künftig zulässig sein könnten, wird in Brüssel nun neu diskutiert. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob es für bestimmte Leistungen Ausnahmen geben kann, ohne das Grundprinzip der Gleichbehandlung innerhalb der EU auszuhöhlen.

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