Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte vor der Abreise das Pickerl prüfen. Ist die Begutachtungsplakette abgelaufen, kann es an Grenzen oder bei Kontrollen im Ausland zu Problemen kommen – bis hin zu empfindlichen Strafen.
Gerade für Reisen in Nachbarländer oder durch mehrere Staaten ist ein gültiger Nachweis über die Fahrzeugbegutachtung wichtig. In Österreich bestätigt das Pickerl, dass das Auto zum Zeitpunkt der Überprüfung verkehrstauglich war. Ist die Frist überschritten, kann das bei einer Kontrolle im Ausland als Verstoß gewertet werden, selbst wenn die Fahrt in Österreich noch ohne unmittelbare Beanstandung möglich wäre.
Der ÖAMTC rät deshalb, die Begutachtungsfrist vor dem Urlaub genau zu kontrollieren und im Zweifel rechtzeitig einen Termin in der Werkstatt zu vereinbaren. Wer erst kurz vor der Abfahrt auf das Ablaufdatum aufmerksam wird, riskiert unnötigen Ärger an der Grenze oder bei Polizeikontrollen unterwegs.
Besonders relevant ist das für Familien, die mit dem Auto längere Strecken durch mehrere Länder zurücklegen. Denn die Regeln für Fahrzeugzustand und Nachweise unterscheiden sich von Staat zu Staat. Ein abgelaufenes Pickerl kann damit zum vermeidbaren Problem werden, das die Reise schon am ersten Grenzübergang belastet.
Auch unabhängig vom Pickerl empfiehlt sich vor der Fahrt ein kurzer technischer Check: Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Ölstand und Warnwesten sollten vor der Abreise überprüft werden. So lassen sich Pannen und Diskussionen bei Kontrollen vermeiden – und der Urlaub beginnt nicht mit einem bürokratischen Ärgernis.









