Die neue Paketabgabe wird für Verbraucher teurer als zunächst kommuniziert: Wenn Online-Händler die ab 1. Oktober geltende Abgabe weitergeben, kommen auf die vorgesehenen 2 Euro zusätzlich 20 Prozent Umsatzsteuer. Damit steigt der Betrag für Kundinnen und Kunden auf 2,40 Euro. Die Steuer soll jährlich rund 280 Millionen Euro in die Staatskasse bringen und die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise finanzieren.
Beschlossen wurde die Regelung am Mittwoch im Nationalrat. Sie betrifft Online-Händler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Bislang war öffentlich vor allem von einer pauschalen Paketsteuer in Höhe von 2 Euro die Rede. Das Finanzministerium bestätigte nun, dass bei einer Weitergabe an die Endkunden die Umsatzsteuer zusätzlich anfällt.
Damit wird die Abgabe zu einem weiteren Kostenfaktor im Onlinehandel, falls die Unternehmen sie nicht selbst tragen. Für große Plattformen und Versandhändler steht damit die Frage im Raum, ob sie die Steuer aus eigener Marge bezahlen oder an die Käuferinnen und Käufer weitergeben. Gerade bei preisgünstigen Bestellungen kann der Aufschlag die Gesamtkosten spürbar erhöhen.
Politisch bleibt die Maßnahme umstritten. Die NEOS appellieren an die SPÖ, das Modell noch einmal zu überdenken. Aus ihrer Sicht zeigt die nun bestätigte Berechnung, dass die Belastung für Konsumenten höher ausfällt als zunächst dargestellt.
Die Paketabgabe ist Teil eines größeren Steuerpakets, mit dem die Regierung Mehreinnahmen erzielen und zugleich die geplante Entlastung bei Grundnahrungsmitteln gegenfinanzieren will. Ob die Abgabe in dieser Form tatsächlich auf die Endkundschaft durchschlägt, hängt nun davon ab, wie die betroffenen Händler ihre Preisgestaltung ab 1. Oktober anlegen.









