Das Justizministerium arbeitet an einer einmaligen vorzeitigen Entlassung für rund 500 Häftlinge. Nach der Ankündigung von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) liegen nun erste Details zu dem Vorhaben vor: Vorgesehen sind drei Gruppen von Insassen mit unterschiedlich strengen Voraussetzungen, die je nach Haftdauer für eine Entlassung infrage kommen könnten.
Die Pläne sind demnach noch nicht in der Regierung beschlossen, sondern befinden sich in Vorbereitung. Das Ministerium spricht von einer einmaligen Aktion und nicht von einer dauerhaften Änderung des Strafrechts. Damit soll offenbar ein begrenzter Personenkreis schneller aus der Haft kommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Drei Gruppen mit unterschiedlichen Kriterien
Nach den vom Ressort skizzierten Grundzügen betrifft die Maßnahme zunächst Insassen mit einer unbedingten Haftstrafe von bis zu neun Monaten. Sie könnten bei Wohlverhalten bereits nach drei Monaten entlassen werden.
Eine zweite Gruppe umfasst Häftlinge mit bis zu 18 Monaten unbedingter Haftstrafe. Für sie sollen ebenfalls gestaffelte Voraussetzungen gelten. Die genauen Schwellen und Details werden im Ministerium derzeit weiter ausgearbeitet.
Die dritte Gruppe sollen Insassen mit längeren Freiheitsstrafen bilden, für die wiederum strengere Bedingungen gelten würden. Welche Delikte oder Tätergruppen konkret erfasst wären, ist Teil der laufenden politischen und fachlichen Abstimmung.
Kritik von der ÖVP
Der Vorschlag hatte bereits am Freitag für politische Reaktionen gesorgt. ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl warnte vor „Schnellschüssen“ und forderte von der SPÖ-Ministerin eine präzisere Ausarbeitung. Er stellte dabei die Frage, welche Häftlinge von der Aktion profitieren sollen, und verwies auf mögliche Sicherheitsbedenken.
Im Justizministerium wird das Vorhaben zugleich mit einem weiteren Ansatz verknüpft: Das Modell der „Haft in der Heimat“ soll verstärkt werden. Gemeint ist damit, dass bestimmte Strafen oder Haftvollzüge stärker im Herkunftsland der Betroffenen organisiert werden könnten.
Politisch ist der Vorschlag heikel, weil er in einer sensiblen Phase der Justizdebatte aufkommt: Einerseits steht Entlastung im Strafvollzug im Raum, andererseits die Frage, wie solche Schritte in der Öffentlichkeit und bei den Koalitionspartnern vermittelt werden. Eine endgültige Einigung in der Regierung gibt es nach Angaben aus dem Ministerium derzeit noch nicht.









