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Liechtensteiner Gericht hebt Sperre über Benko-Stiftung auf

Redaktionelle Szene zum Thema „Liechtensteiner Gericht hebt Sperre über Benko-Stiftung auf“

Das Liechtensteiner Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung von René Benkos Mutter Ingeborg Benko aufgehoben. Damit kann sie ihre Rechte als Stifterin wieder uneingeschränkt ausüben. Zuvor waren rund 50 Millionen Franken aus dem Stiftungsvermögen eingefroren worden.

Die Sperre war von Andreas Grabenweger, dem Masseverwalter des insolventen Investors René Benko, erwirkt worden. Er hatte damit versucht, Vermögenswerte im Umfeld der Benko-Strukturen vorläufig zu sichern. Das Gericht in zweiter Instanz folgte dieser Linie nun nicht mehr und hob die Maßnahme auf.

Für Benkos Umfeld ist die Entscheidung von Bedeutung, weil die Ingbe-Stiftung damit vorerst nicht mehr unter derselben gerichtlichen Einschränkung steht wie nach dem Beschluss der ersten Instanz. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, wem das in der Stiftung gebundene Geld rechtlich zuzurechnen ist.

Benkos Anwalt hatte argumentiert, das Geld in der Ingbe-Stiftung gehöre nicht René Benko, weil er nicht Begünstigter der Stiftung sei. Damit wird die Auseinandersetzung um Vermögenswerte im Umfeld des Signa-Gründers weiter vor Gericht geführt.

Der Masseverwalter hat noch die Möglichkeit, den Fall an das Liechtensteiner Höchstgericht weiterzuziehen. Ob er diesen Schritt setzt, ist vorerst offen. Für die laufenden Aufarbeitungen rund um die Signa-Pleite bleibt damit auch die Frage nach den Vermögensverhältnissen im Familienumfeld Benko weiterhin ungeklärt.

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