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BVAEB verdoppelt Selbstbehalt für Behandlungen ab Juni

Redaktionelle Szene zum Thema „BVAEB verdoppelt Selbstbehalt für Behandlungen ab Juni“

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) hebt mit 1. Juni den Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen von zehn auf 20 Prozent an. Betroffen sind damit öffentlich Bedienstete, Eisenbahner und weitere Versicherte der Kasse, die für ärztliche Leistungen künftig tiefer in die Tasche greifen müssen.

Der sogenannte Behandlungsbeitrag wird für Ärztebesuche und vergleichbare Leistungen fällig. Mit der Erhöhung verdoppelt sich dieser Kostenanteil auf einen Schlag. Für Versicherte bedeutet das je nach Häufigkeit der Behandlungen eine spürbar höhere finanzielle Belastung im Alltag.

Die BVAEB ist eine der größten Sozialversicherungsträgerinnen des Landes und deckt neben öffentlich Bediensteten auch Beschäftigte bei Bahnunternehmen sowie im Bergbau ab. Veränderungen beim Selbstbehalt wirken sich daher auf eine große Versichertengruppe aus, die in der Regel einen breiten Zugang zu Kassenleistungen hat.

Die Anhebung kommt in einer Phase, in der die Debatte über die finanzielle Belastung durch das Gesundheitssystem ohnehin an Fahrt gewonnen hat. Gerade bei häufigen Arztbesuchen, Therapien oder chronischen Erkrankungen können höhere Eigenleistungen schnell ins Gewicht fallen. Für viele Betroffene wird sich damit ab Sommer bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kasse mehr Eigenkosten ergeben.

Die BVAEB verweist mit der Maßnahme auf eine Anpassung ihrer Beitrags- und Kostenstruktur. Für Versicherte ist entscheidend, dass der neue Satz ab 1. Juni gilt und damit alle Leistungen betrifft, bei denen der Behandlungsbeitrag eingehoben wird.

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