Am Montag beginnt vor einem Strafrichter das erste Verfahren aus dem Pilnacek-Komplex. Angeklagt sind Karin Wurm, die Freundin des im Herbst 2023 verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek, und Anna P., eine frühere Mitarbeiterin im Umfeld von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte zuvor versucht, das Verfahren mit einer Diversion zu erledigen, scheiterte damit aber.
Den beiden Frauen wird Falschaussage vorgeworfen. Nach den vorliegenden Angaben ging es dabei um ihre Aussagen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Karin Wurm war dort am 11. Februar geladen. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hatte eine Diversion bereits untersagt, womit der Weg in die Hauptverhandlung frei war.
Der Prozess ist insofern bemerkenswert, als er erstmals einen strafrechtlichen Teil jenes Komplexes vor Gericht bringt, der seit dem Tod Pilnaceks auch politisch nachwirkt. Der frühere mächtige Justiz-Sektionschef war über Jahre eine zentrale Figur im Justizministerium und geriet am Ende seiner Laufbahn in mehrere Ermittlungs- und Affärenzusammenhänge, die nun weiter strafrechtlich und politisch aufgearbeitet werden.
Für die Angeklagten steht damit nicht nur ihre Rolle im Untersuchungsausschuss zur Debatte, sondern auch die Frage, wie streng die Justiz bei Aussagen unter Wahrheitspflicht vorgeht. Dass die Staatsanwaltschaft trotz des Versuchs auf Diversion auf einer Anklage beharrte, unterstreicht den Stellenwert, den sie dem Vorwurf beimisst. Für den Wochenstart ist damit ein Verfahren angesetzt, das über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für weitere Teile des Pilnacek-Komplexes haben dürfte.









