Das erste Halbjahr 2026 war in Österreich außergewöhnlich trocken. In mehreren Regionen liegen die Niederschlagsmengen teils bis zu 50 Prozent unter dem langjährigen Schnitt, Flüsse führen vielerorts Niedrigwasser. Gemeinden und Städte reagieren bereits mit Aufrufen zum Wassersparen, einzelne Kommunen setzen auch auf verbindliche Einschränkungen.
Besonders angespannt ist die Lage im Wiener Becken sowie in Teilen Salzburgs, Niederösterreichs und Oberösterreichs. Dort hat es seit 140 Jahren kein derart trockenes erstes Halbjahr gegeben. Auch die Flusspegel entwickeln sich deutlich unterdurchschnittlich: Im Juni lagen laut WWF an 85 Prozent der Messstellen in Österreich die Wasserstände unter dem Normalwert, bei 40 Prozent sogar auf einem sehr niedrigen Niveau.
Die Folgen für die Wasserversorgung sind regional unterschiedlich, doch der Druck auf die Kommunen wächst. In mehreren Orten wird bereits öffentlich zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Gemeint sind vor allem Maßnahmen wie das Zurückstellen von Gartenbewässerung, das Vermeiden von unnötigem Wasserverbrauch und eine allgemeine Reduktion bei der Nutzung im Freien.
Als Beispiel für ein strengeres Vorgehen gilt München. Dort ordnete die Stadtverwaltung nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling verpflichtende Sparmaßnahmen an. Pools dürfen für zwei Wochen nicht befüllt werden, zwischen 9 und 19 Uhr ist das Gießen von Gärten untersagt, auch das Waschen von Autos ist in diesem Zeitraum verboten. Die Maßnahmen wurden per Allgemeinverfügung erlassen.
Auch in Österreich denken Gemeinden angesichts der Lage über ähnliche Schritte nach oder haben sie bereits gesetzt. Ziel ist es, die örtlichen Wasservorräte zu schonen und die Pegel in Böden, Quellen und Grundwasserleitern zu stabilisieren. Besonders in Regionen mit ohnehin knapperen Reserven steigt die Bereitschaft, frühzeitig auf Nutzungseinschränkungen zu setzen.
Der Hydrologe Günter Blöschl von der TU Wien beschreibt die Situation als „am Rande einer Ausnahmesituation“. Die Trockenheit trifft nicht nur Oberflächengewässer, sondern auch die Grundwasserstände. Für Gemeinden wird damit die Frage drängender, wie lange sie mit freiwilligen Appellen auskommen und ab wann verbindliche Vorgaben nötig werden.









