Das Streikrecht fällt nach einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. Die Richterinnen und Richter der Vereinten Nationen in Den Haag kamen damit zu einer rechtlich bedeutenden Einordnung, die über den konkreten Fall hinaus Wirkung für Arbeitskonflikte und das Verhältnis zwischen Staaten, Arbeitgebern und Gewerkschaften haben kann.
Der IGH antwortete mit seinem Gutachten auf die Frage, ob das Streikrecht als Teil des internationalen Menschenrechtsschutzes zu verstehen ist. Nach der nun vorgelegten Einschätzung ist es durch die Konvention zur Versammlungsfreiheit gedeckt. Damit wird Streiken nicht als bloßes arbeitsrechtliches Instrument behandelt, sondern als Ausdruck kollektiver Interessenwahrnehmung, der unter völkerrechtlichen Schutz fällt.
Für Gewerkschaften ist das Gutachten ein politisch und juristisch wichtiges Signal. Es stärkt die Position jener Arbeitnehmervertretungen, die das Streikrecht als unverzichtbares Mittel in Tarifauseinandersetzungen ansehen. Gleichzeitig dürfte die Entscheidung Regierungen und Arbeitgebervertreter beschäftigen, die in einzelnen Staaten zuletzt versucht hatten, das Streikrecht enger zu fassen oder durch gesetzliche Hürden einzuschränken.
Der Internationale Gerichtshof ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen. Gutachten des IGH sind zwar nicht in derselben Weise bindend wie Urteile in Streitfällen, haben aber erhebliches Gewicht für die Auslegung des Völkerrechts. Sie werden international oft als Referenz herangezogen, wenn es um Grundsatzfragen des Menschenrechts- und Staatenrechts geht.
Für die Wirtschaft ist die Einordnung vor allem deshalb relevant, weil Streiks in vielen Branchen unmittelbare Folgen für Produktion, Lieferketten, Verkehr und Versorgung haben. Wo das Streikrecht völkerrechtlich besonders geschützt ist, dürften Eingriffe in nationale Regelungen künftig noch stärker auf ihre Vereinbarkeit mit internationalen Standards geprüft werden.
Das Gutachten dürfte damit auch die Debatte über die Grenzen staatlicher Eingriffe in Arbeitskämpfe neu beleben. In vielen Ländern ist umstritten, wie weit Einschränkungen beim Streikrecht gehen dürfen, etwa in kritischen Infrastrukturen oder bei besonders langen Konflikten. Mit der neuen Linie des IGH erhalten Arbeitnehmervertretungen nun zusätzlichen juristischen Rückenwind.









