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Reisen mit Minderjährigen: Wo Reisevollmachten nötig sein können

Redaktionelle Szene zum Thema „Reisen mit Minderjährigen: Wo Reisevollmachten nötig sein können“

Wer mit Kindern oder Jugendlichen ins Ausland reist, sollte die Regeln des Ziellandes vorab prüfen: Eine schriftliche Reisevollmacht kann nicht nur sinnvoll sein, sondern in einzelnen Staaten auch verlangt werden. Darauf weist die Österreichische Notariatskammer hin. Besonders relevant ist das, wenn Minderjährige mit Großeltern, anderen Verwandten, Freunden, im Rahmen von Vereinsfahrten, Sprachreisen oder Feriencamps unterwegs sind.

Auch für allein reisende Jugendliche kann ein solches Schreiben den Nachweis der Zustimmung der Erziehungsberechtigten erleichtern. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht schafft eine Vollmacht ebenfalls Klarheit, vor allem wenn ein Kind ohne einen Elternteil verreist oder von Dritten begleitet wird. An Grenz- oder Sicherheitskontrollen kann das Dokument entscheidend sein.

Keine einheitlichen Regeln in Europa

Einheitliche Vorgaben gibt es innerhalb Europas nicht. Nach Angaben der Notariatskammer sind die Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich. Als Staaten, in denen eine Reisevollmacht erforderlich oder zumindest besonders empfehlenswert sein kann, nennt sie Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien, Serbien und Großbritannien.

Für Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland gelten demnach besonders strenge Regeln. Dort kann es je nach Reisesituation nötig sein, eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils vorzuweisen. Wer mit Minderjährigen in diese Länder reist, sollte die Unterlagen daher rechtzeitig vorbereiten.

Warum das Dokument wichtig ist

Eine Reisevollmacht ist vor allem dann hilfreich, wenn Kinder nicht mit beiden Elternteilen unterwegs sind. Sie kann Missverständnisse an Grenzen, bei Kontrollen oder im Notfall vermeiden. Außerdem dient sie als Nachweis, dass die Sorgeberechtigten der Reise zugestimmt haben.

Die Notariatskammer rät deshalb, sich vor jeder Auslandsreise mit Minderjährigen über die Vorgaben des Zielstaats zu informieren. Das gilt besonders in den Sommermonaten, wenn viele Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern auf Urlaub, Lager oder Sprachreisen fahren.

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