Die österreichische Justiz befasst sich mit Verfahren rund um rassistische Parolen zu dem Partyhit „L’amour toujours“. Das Justizministerium hält fest, dass nach entsprechenden Vorfällen mindestens 26 Verfahren anhängig waren. Der Song wird seit geraumer Zeit von Rechtsextremen für solche Gesänge missbraucht.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Vorfällen ein, bei denen der ursprünglich populäre Party-Song für rassistische Botschaften verwendet wurde. Damit gerieten nicht nur einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer solcher Feiern ins Visier, sondern auch die strafrechtliche Bewertung der Vorfälle selbst.
Für die Justiz ist damit vor allem die Frage relevant, in welchem Ausmaß solche Gesänge strafrechtlich verfolgt werden können. Die nun genannte Zahl von mindestens 26 Verfahren zeigt, dass die Behörden den Umgang mit dem Missbrauch des Liedes nicht als Einzelfall behandeln.









