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Gutachten zu Verfassung und Antifaschismus: Mayer fordert Auflösung faschistischer Organisationen in Österreich

Redaktionelle Szene zum Thema „Gutachten zu Verfassung und Antifaschismus: Mayer fordert Auflösung faschistischer Organisationen in Österreich“

Ein von Verfassungsrechtler Heinz Mayer verfasstes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Österreich verfassungsrechtlich einen antifaschistischen Auftrag hat. Demnach verpflichtet der Staatsvertrag nicht nur zur Auflösung nationalsozialistischer Organisationen, sondern auch faschistischer Vereinigungen und solcher, die demokratische Rechte beseitigen wollen.

Das Gutachten wurde vom Mauthausen Komitee Österreich, dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und dem OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Auftrag gegeben. Anlass war die Frage, ob Österreichs Verfassung den Staat nur zur Abwehr nationalsozialistischer Bestrebungen oder darüber hinaus zu einem breiteren Schutz der Demokratie verpflichtet.

Verweis auf Artikel 9 des Staatsvertrags

Mayer stützt sich auf Artikel 9 des österreichischen Staatsvertrags. Darin habe sich Österreich verpflichtet, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und aus der Gesellschaft alle Spuren des Nationalsozialismus zu entfernen. Der Artikel enthalte aber auch die Verpflichtung, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen sowie jene, die darauf abzielen, der Bevölkerung demokratische Rechte zu nehmen.

Damit sei die Republik nicht nur gegen neonazistische Umtriebe gefordert, sondern gegen alle faschistischen und demokratiefeindlichen Organisationen. Österreichs Rechtsordnung sei in diesem Sinn nicht weltanschaulich neutral, sondern mit einem klaren antifaschistischen Auftrag verbunden, hält Mayer demnach fest.

Debatte über wehrhafte Demokratie

Die Vorlage knüpft an eine seit Jahren geführte Diskussion über die sogenannte wehrhafte Demokratie an. Mayer plädiert dafür, dieses Konzept in Österreich stärker zu betonen. Der Staat müsse nicht erst eingreifen, wenn demokratische Institutionen bereits unter Druck geraten, sondern rechtzeitig gegen Organisationen vorgehen, die auf ihre Abschaffung hinarbeiten.

Die Veröffentlichung fällt in eine Zeit, in der rechtsextreme Vorfälle weiter Thema bleiben. Für 2025 werden 2.000 rechtsextreme Tathandlungen genannt, aber nur 197 Verurteilungen. Das unterstreicht nach Ansicht der Auftraggeber die Frage, wie konsequent bestehende Schutzmechanismen angewendet werden.

Anton Pelinka hatte den antifaschistischen Grundsatz zuletzt pointiert zusammengefasst: Wer in einem demokratischen Rechtsstaat lebt, sei selbstverständlich antifaschistisch. Das Gutachten von Mayer versucht nun, diesen politischen Grundsatz auch verfassungsrechtlich zu untermauern.

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