Im Streit um seine vorzeitige Abberufung als Rektor der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich in Baden hat sich Erwin Rauscher mit dem Bildungsministerium auf einen Vergleich geeinigt. Der seit Oktober 2025 abberufene Hochschulmanager hatte die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Vorgangsweise geklagt und einen Streitwert von 308.000 Euro geltend gemacht.
Rauscher, 75, war fast 19 Jahre lang Rektor der Pädagogischen Hochschule und sollte nach mehrmaliger Bitte durch Bildungsministerien ursprünglich bis Mitte 2027 im Amt bleiben. Nach Angaben aus dem Verfahren war er im Oktober plötzlich abberufen und zugleich angezeigt worden. Das Ministerium hatte damals von „nach aufgekommenen schwerwiegenden dienst- und strafrechtlich relevanten Vorwürfen“ gesprochen und von „fingierten Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem PH-Online“ sowie einer „schweren Pflichtverletzung“ bei der vorzeitigen Abberufung gesprochen.
Der frühere Rektor sieht sich dadurch in seinem Ruf beschädigt. Genau darauf zielte seine Klage nach arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ab. In dem Verfahren ging es damit nicht nur um mögliche finanzielle Ansprüche, sondern auch um die Frage, ob die Abberufung rechtlich gedeckt war und wie die öffentliche Darstellung des Falls zu bewerten ist.
Am Mittwoch versuchte das Gericht, die Streitparteien zu einer Einigung zu bewegen, um einen langwierigen und teuren Prozess zu vermeiden. Nach dem nun erzielten Vergleich ist der Rechtsstreit vorerst beigelegt. Die Details der Einigung wurden im Zusammenhang mit dem Verhandlungstag nicht näher bekannt.
Der Fall hatte auch über die Hochschule hinaus politische Brisanz, weil er das Verhältnis zwischen Ministerium und einer langjährigen Führungspersönlichkeit des tertiären Bildungsbereichs berührt. Rauscher leitete die Pädagogische Hochschule Niederösterreich seit vielen Jahren und galt in der Bildungsverwaltung als vertraute Größe, bevor es im Herbst zum Bruch kam.









