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EU führt Pauschale für kleine Importpakete ein

Redaktionelle Szene zum Thema „EU führt Pauschale für kleine Importpakete ein“

Ab 1. Juli gilt in der Europäischen Union eine Drei-Euro-Pauschale für kleine Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro. Betroffen sind nach Angaben des Rats der EU rund 93 Prozent aller E-Commerce-Lieferungen in die Union. Die Abgabe ist als Übergangslösung angelegt, bis künftig alle importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig werden.

Mit der Maßnahme reagiert die EU auf den stark wachsenden Paketstrom aus dem Onlinehandel. Die Europäische Kommission hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass sich die Zahl kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, von 2022 bis 2024 in jedem Jahr verdoppelt habe. Der große Anteil an Billigsendungen aus Drittstaaten hat in Brüssel seit längerem die Sorge verstärkt, dass bestehende Zollregeln den Markt nicht mehr ausreichend abbilden.

Die EU begründet die neue Pauschale nicht nur mit Wettbewerbsfragen. Nach Darstellung der Institutionen sollen damit auch Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten eingedämmt werden. Bislang waren Sendungen mit geringem Wert weitgehend von Zöllen befreit, was aus Sicht der EU zu unfairen Bedingungen für heimische und europäische Verkäufer geführt habe.

Die neue Regel ist dabei ausdrücklich nicht als Endzustand gedacht. Auf längere Sicht will die EU alle importierten Waren schon ab dem ersten Euro zollpflichtig machen. Die nun eingeführte Pauschale soll die Zeit bis zu diesem Systemwechsel überbrücken und zugleich die Zollpraxis bei Kleinsendungen verschärfen.

Für den Onlinehandel bedeutet das einen weiteren Eingriff in ein Geschäftsmodell, das sich in den vergangenen Jahren stark auf günstige Direktlieferungen in die EU gestützt hat. Für Verbraucherinnen und Verbraucher dürfte die Maßnahme vor allem dann spürbar werden, wenn sich die Abgaben auf den Endpreis auswirken.

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