Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft steht politisch und fachlich massiv unter Druck. Während Grüne und große Teile der Justiz den Entwurf der Koalition ablehnen, verteidigen die Neos das Vorhaben weiter und sprechen sich für die Schaffung einer neuen Weisungsspitze aus.
Auslöser der erneuten Debatte war die scharfe Kritik der Grünen. Justizsprecherin Alma Zadić bezeichnete den Entwurf als „verantwortungslos“ und sagte, es wäre ihr „peinlich“, so etwas vorzulegen. Sie verlangte eine grundlegende Überarbeitung, bevor ihre Partei überhaupt über Stimmen für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit nachdenken könne.
Im Zentrum der Kritik steht die Frage, wie unabhängig die künftige Bundesstaatsanwaltschaft tatsächlich sein soll. Die Koalition hatte den Plan Ende Juni vorgelegt, nach der Begutachtung bis Ende August ist die politische Lage aber komplizierter geworden. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) spricht inzwischen nicht mehr von einer „unabhängigen Weisungsspitze“, sondern von „höchstmöglicher Unabhängigkeit“.
In der Justiz stößt der Entwurf auf breite Ablehnung. Generalprokuratorin Margit Wachberger, OGH-Präsident Georg Kodek und auch die Standesvertretung kritisieren, dass der politische Einfluss auf die Justiz damit nicht verringert, sondern im Gegenteil vergrößert werde. Die Gegner des Modells sehen also nicht weniger, sondern mehr Angriffsflächen für politische Zugriffe.
Neos bleiben die einzigen Verteidiger
Politisch verteidigen vor allem die Neos den Entwurf. Vizeklubchef Nikolaus Scherak hat sich ebenso dafür ausgesprochen wie Justizsprecherin Sophie Wotschke, die den Widerstand gegen die Reform als überzogen zurückweist. Damit stehen die Neos in der Koalition zunehmend allein mit ihrer Linie.
Für die Regierung ist das heikel, weil die Verfassungsänderung nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden kann. Ohne die Grünen dürfte diese Mehrheit schwer zu erreichen sein. Der Streit um die Bundesstaatsanwaltschaft ist damit nicht nur eine juristische Grundsatzfrage, sondern auch ein Belastungstest für das Verhältnis zwischen den Koalitionsparteien und der Opposition.









