Das Bundesheer hat die Regeln für die Haarlänge von Soldatinnen und Soldaten geändert. Nach einem provisorischen Erlass dürfen nun auch Männer lange Haare tragen, wenn sie diese als Dutt oder als geflochtenen Zopf binden.
Die neue Regelung ist geschlechtsneutral formuliert. Sie folgt auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der das bisherige Zopf-Verbot für Männer aufgehoben hatte.
Ausgangspunkt war die Beschwerde eines Vorarlberger Offiziers, dem wegen seines Zopfs eine Strafe von 3.000 Euro auferlegt worden war. Das Verteidigungsministerium hatte die Vorgaben zuvor mit dem „uniformen Erscheinungsbild“ sowie der Aufrechterhaltung von innerer Ordnung und Disziplin im Bundesheer begründet.
Der Verfassungsgerichtshof stellte die Regelung schließlich infrage, weil sie nur Soldaten, nicht aber Soldatinnen betraf. Mit dem nun erlassenen Provisorium ist das Tragen langer Haare im Bundesheer vorerst auch für Männer erlaubt.









