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Arbeitsrechtlerin fordert Konsequenzen bei Mobbingvorwürfen im Wiener Marktamt

Redaktionelle Szene zum Thema „Arbeitsrechtlerin fordert Konsequenzen bei Mobbingvorwürfen im Wiener Marktamt“

Nach den Vorwürfen von Mobbing und rassistischer Belästigung gegen den Leiter des Wiener Marktamts hat die auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin Katharina Körber-Risack den Umgang mit dem Fall kritisiert. In der Diskussion um die Causa betonte sie, dass Betroffene mehrere rechtliche Wege hätten, sich gegen solche Vorfälle zu wehren, und verwies auf Pflichten des Arbeitgebers.

Körber-Risack zeigte sich überrascht, dass Betroffene in dem Fall offenbar nicht den Rechtsweg gesucht hätten. Beschäftigte könnten sich nicht nur intern melden, sondern etwa auch an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, an die Gewerkschaft oder an Gerichte wenden. Wenn Vorwürfe gut dokumentiert seien, müsse ein Dienstgeber reagieren, sagte sie sinngemäß. Unterlasse er das trotz konkreter Hinweise, könne er auch haftbar werden und Schadenersatz schulden.

Nach Ansicht der Juristin reicht es bei solchen Vorwürfen nicht, sie zur Kenntnis zu nehmen. Man müsse den Sachverhalt untersuchen, sagte sie. Dazu könne gehören, Betroffene dienstfrei zu stellen, Zeugen zu befragen und die Vorwürfe rechtlich zu prüfen. Im Extremfall könne das bis zu einer fristlosen Entlassung führen. Dass im Fall der Stadt Wien nicht gehandelt worden sei, könne sie nicht nachvollziehen.

Die Causa belastet die rot-pinke Stadtregierung in Wien, nachdem massive Vorwürfe gegen den Leiter des Marktamts öffentlich geworden waren. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass auf Beschwerden nicht rasch und konsequent genug reagiert worden sei. Körber-Risack machte deutlich, dass Medien für Betroffene nur die „Ultima Ratio“ seien. Zuvor müssten interne und rechtliche Schritte ausgeschöpft werden.

Der Fall wirft damit auch grundsätzliche Fragen zum Umgang öffentlicher Dienststellen mit Mobbing- und Diskriminierungsvorwürfen auf. Entscheidend sei, dass Beschäftigte wirksam geschützt würden und Arbeitgeber bei belastbaren Hinweisen nicht untätig blieben, sagte die Arbeitsrechtlerin sinngemäß. Gerade im öffentlichen Dienst gelte, dass dokumentierte Vorwürfe ernsthaft geprüft und nicht bloß verwaltet werden müssten.

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