Familienministerin Claudia Plakolm will für die Verwendung eingefrorener Eizellen beim sogenannten Social Egg Freezing eine Altersgrenze zwischen 45 und 50 Jahren festlegen. Damit soll geregelt werden, bis zu welchem Alter Frauen ihre zuvor konservierten Eizellen einsetzen dürfen.
Ab 1. April 2027 muss das Einfrieren von Eizellen in Österreich auch ohne medizinische Gründe erlaubt sein. Mit der geplanten Regelung würde das Land damit einen Schritt in Richtung jener Praxis machen, die in mehreren europäischen Staaten bereits unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Beim Social Egg Freezing lassen Frauen Eizellen vorsorglich entnehmen und einfrieren, um sich später für eine Schwangerschaft zu entscheiden. Die Debatte über eine gesetzliche Altersgrenze betrifft damit nicht den Zugang zum Einfrieren selbst, sondern den späteren Einsatz der Eizellen. Aus Sicht der Politik geht es vor allem um die Frage, wie lange eine Schwangerschaft mit Hilfe dieser Methode rechtlich zugelassen werden soll.
In Österreich ist die Fortpflanzungsmedizin bisher eng geregelt. Mit der für 2027 vorgesehenen Öffnung wird erstmals auch das nicht medizinisch begründete Einfrieren von Eizellen erlaubt. Die nun diskutierte Altersgrenze wäre daher ein zentrales Element der neuen Regelung und dürfte für Kliniken ebenso relevant sein wie für Frauen, die diese Option für eine spätere Familienplanung in Betracht ziehen.
Plakolm will den Rahmen damit offenbar bewusst begrenzen. Eine endgültige Festlegung zwischen 45 und 50 Jahren würde bedeuten, dass der spätere Gebrauch eingefrorener Eizellen nicht unbegrenzt möglich wäre, sondern an eine klare gesetzliche Altersvorgabe gebunden würde.









