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Freizeitwohnsitz-Causa in Jochberg: Bauamtsleiter darf vorerst bleiben

Redaktionelle Szene zum Thema „Freizeitwohnsitz-Causa in Jochberg: Bauamtsleiter darf vorerst bleiben“

Der Bauamtsleiter der Gemeinde Jochberg in Tirol muss die Gemeinde vorerst nicht verlassen. Die von der Gemeinde ausgesprochene Untersagung der Nutzung eines Hauses als Freizeitwohnsitz ist nach Informationen aus dem Verfahren nicht sofort durchgesetzt worden. Hintergrund ist der Verdacht, dass der Gemeindemitarbeiter seinen Hauptwohnsitz nicht am Ort, sondern in Mittersill im Pinzgau hat.

Auslöser der Auseinandersetzung war ein günstig erworbenes Grundstück samt Hausbau in Jochberg. Nach Ermittlungen ergaben sich jedoch Hinweise darauf, dass der Mann seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Salzburg haben könnte. In Tirol ist die Frage des Haupt- oder Freizeitwohnsitzes politisch und rechtlich besonders sensibel, weil die Zahl der Freizeitwohnsitze streng geregelt ist und Gemeinden bei Verstößen einschreiten können.

Der Betroffene wehrte sich gegen die Untersagung der Nutzung mit mehreren Argumenten, die offenbar Gewicht hatten. Damit blieb der sofortige „Rauswurf“ aus der Gemeinde zunächst aus. Für Jochberg ist der Fall heikel, weil es sich nicht um einen beliebigen Gemeindebürger, sondern um einen leitenden Mitarbeiter des Bauamts handelt. Gerade in einer Funktion mit Bezug zu Raumordnung, Bauverfahren und Gemeindeaufsicht wiegt der Vorwurf besonders schwer.

Der Streit berührt damit auch eine politische Ebene: In Tirol wird seit Jahren intensiv über Zweitwohnsitze, leistbares Wohnen und die Glaubwürdigkeit der Regeln diskutiert. Wenn ein Gemeindemitarbeiter selbst ins Visier der Behörden gerät, verschärft das die Debatte zusätzlich. Die Gemeinde muss nun weiter klären, wie die tatsächliche Wohnsituation des Mannes rechtlich zu bewerten ist und ob die getroffenen Maßnahmen Bestand haben.

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