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Arbeitslosenversicherung: Was die Reform Geringverdienern und Teilzeitkräften kostet

Redaktionelle Szene zum Thema „Arbeitslosenversicherung: Was die Reform Geringverdienern und Teilzeitkräften kostet“

Die geplante Anhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge trifft rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Österreich – vor allem Geringverdiener und Teilzeitkräfte. Die Koalition hat sich darauf verständigt, die bisherigen Ausnahmen bei den Arbeitnehmerbeiträgen zu streichen. Damit würden für viele Menschen, die bisher ganz oder teilweise befreit waren, höhere Abgaben fällig.

Bislang sind Bruttolöhne bis 2225 Euro im Monat auf Arbeitnehmerseite von der Arbeitslosenversicherung befreit; darüber gilt eine Einschleifregelung. Erst ab einem Einkommen von mehr als 2630 Euro wird der volle Satz von 2,95 Prozent fällig. Künftig soll diese Begünstigung wegfallen. Besonders spürbar wäre das im Handel, wo viele Beschäftigte in Teilzeit arbeiten und oft in den unteren Einkommensbereichen liegen.

Für die Betroffenen bedeutet das ein niedrigeres Nettogehalt. Wie stark die Belastung ausfällt, hängt vom Einkommen ab: Wer bislang unter der Befreiungsgrenze lag, zahlt künftig den vollen Arbeitnehmeranteil von 2,95 Prozent. Bei Bruttolöhnen knapp über der bisherigen Schwelle sinkt der Lohn ebenfalls, allerdings weniger stark als bei Einkommen, die bisher komplett ausgenommen waren.

Abgefedert werden soll die Mehrbelastung teilweise über die Negativsteuer. Sie gleicht bei niedrigen Einkommen einen Teil der Abgaben im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung aus. Wie groß dieser Effekt im Einzelfall ausfällt, hängt von Einkommen, Steuerlast und weiteren Voraussetzungen ab.

Die Reform ist Teil des Spar- und Konsolidierungspakets der Bundesregierung für die kommenden beiden Jahre. Politisch ist der Schritt umstritten, weil er ausgerechnet jene trifft, die ohnehin wenig verdienen und besonders stark auf ihr Monatseinkommen angewiesen sind. Für Unternehmen ändert sich an ihrem Anteil zur Arbeitslosenversicherung nichts; der bisherige Arbeitgeberbeitrag bleibt bei 2,95 Prozent.

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