Österreichs Bundesregierung plant eine Reform des Strafvollzugsgesetzes, um die Abschiebung ausländischer Straftäter ohne Aufenthaltsrecht zu beschleunigen. Ziel ist es, die überfüllten Justizanstalten zu entlasten und Rückführungen einfacher zu machen.
Nach den vorliegenden Angaben soll der rechtliche Rahmen so angepasst werden, dass betroffene Häftlinge Österreich künftig rascher verlassen müssen. Der Vorstoß zielt damit auf eine Gruppe, bei der Strafhaft und aufenthaltsrechtliche Fragen zusammenfallen. Für die Vollzugsbehörden würde das neue Verfahren eine deutliche Vereinfachung bedeuten.
Die geplante Änderung fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, mit denen die Regierung den Druck auf das Strafvollzugssystem verringern will. Österreichs Gefängnisse gelten seit Längerem als ausgelastet; jede Maßnahme, die einen schnelleren Abtransport oder eine frühere Rückführung ermöglicht, verschafft dem Vollzug zusätzlichen Spielraum.
Politisch ist der Schritt heikel, weil er Strafrecht, Fremdenrecht und Vollzugspraxis miteinander verknüpft. Betroffen wären ausländische Staatsangehörige, die eine Strafe verbüßen und zugleich kein Aufenthaltsrecht in Österreich haben. Für sie könnte sich die Phase zwischen Strafende und Rückführung deutlich verkürzen.
Mit der Reform will die Regierung offenbar auch Verfahren verkürzen, die bisher mehrere Behördenebenen betreffen. Dazu zählen Justiz, Fremdenbehörden und gegebenenfalls Rückführungsstellen. Der konkrete Gesetzestext liegt nach den vorliegenden Angaben noch nicht vor.









