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Wann Friseure und Gasthäuser eine Stornogebühr verlangen dürfen

Redaktionelle Szene zum Thema „Wann Friseure und Gasthäuser eine Stornogebühr verlangen dürfen“

Wer einen Termin beim Friseur oder einen Tisch im Gasthaus bucht und dann nicht erscheint, kann unter Umständen zur Kassa gebeten werden. Betriebe verlangen vermehrt Entschädigungszahlungen für kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine. Rechtlich ist das aber nicht beliebig möglich: Eine Stornogebühr muss klar vereinbart und für Konsumenten nachvollziehbar sein.

Nach Angaben von Konsumentenschützern ist entscheidend, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und welche Bedingungen bei der Buchung kommuniziert wurden. Vor allem bei fix reservierten Leistungen mit eingeplantem Zeitfenster, etwa im Friseursalon oder im Lokal, kann ein Betrieb argumentieren, dass ein Nichterscheinen einen konkreten Schaden verursacht. Ohne entsprechende Vereinbarung ist eine pauschale Strafzahlung jedoch problematisch.

Wann Gebühren zulässig sind

Erlaubt sind Stornogebühren vor allem dann, wenn sie vorab transparent ausgewiesen wurden und in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Ausfall stehen. Dabei kommt es nach konsumentenschutzrechtlichen Grundsätzen darauf an, dass die Regelung nicht überraschend oder überhöht ist. Ein Kunde muss also schon bei der Terminvereinbarung erkennen können, welche Kosten im Fall einer Absage auf ihn zukommen könnten.

Besonders streng ist die rechtliche Prüfung bei Pauschalen, die unabhängig vom tatsächlichen Aufwand eingehoben werden sollen. Betriebe dürfen nicht einfach beliebige Beträge festsetzen. Maßgeblich ist, ob die Forderung den voraussichtlichen Schaden abbildet, etwa den Verdienstausfall durch einen unbesetzten Termin. Bei sehr kurzfristigen Absagen kann ein höherer Anspruch eher begründbar sein als bei rechtzeitiger Stornierung.

Was Konsumenten beachten sollten

Konsumenten sollten sich die Bedingungen bei der Buchung genau ansehen, vor allem wenn Termine online, telefonisch oder mit Anzahlung reserviert werden. Wer rechtzeitig absagt, kann sich eher gegen Forderungen wehren als jemand, der gar nicht erscheint. Umgekehrt stärkt eine klare Vereinbarung die Position des Betriebs, wenn ein Termin leer bleibt und nicht mehr neu vergeben werden kann.

Für Betriebe in der Dienstleistungs- und Gastronomiebranche ist das Thema auch wirtschaftlich relevant. Nicht wahrgenommene Termine binden Personal, blockieren Umsatz und können gerade bei kleineren Unternehmen rasch ins Geld gehen. Gleichzeitig sind pauschale Stornoregeln rechtlich heikel, wenn sie zu unbestimmt formuliert sind oder Kunden überrumpeln.

Die Frage ist damit weniger, ob Stornogebühren grundsätzlich erlaubt sind, sondern unter welchen Bedingungen. Wer als Betrieb auf Absagen reagieren will, braucht klare AGB oder eine eindeutige Information vor Vertragsabschluss. Wer als Kunde eine Gebühr zahlen soll, sollte prüfen, ob die Forderung vereinbart, verständlich und in der Höhe plausibel ist.

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