Das ungarische Parlament hat die Amtszeit des Regierungschefs auf zwei Perioden begrenzt. Damit ist erstmals eine verfassungsrechtliche Schranke für das Amt geschaffen worden – ein Schritt, der unmittelbar auf die lange Regierungszeit von Viktor Orbán zielt.
Die Änderung wurde unter dem neuen Premier Péter Magyar beschlossen, der nach dem Machtwechsel in Budapest den Umbau des Staates vorantreibt. Orbán hatte Ungarn insgesamt 20 Jahre lang regiert, teils mit Unterbrechungen. Mit der neuen Regel soll verhindert werden, dass sich die politische Macht über Jahrzehnte im selben Amt bündelt.
Verfassungsänderung gegen Machtkonzentration
Die Begrenzung der Amtszeit des Regierungschefs ist die erste Verfassungsänderung der neuen Regierung. Sie markiert damit einen symbolträchtigen Bruch mit der Ära Orbán, der das politische System des Landes über viele Jahre geprägt hatte. Die Regel gilt für künftige Regierungschefs und beschränkt das Amt auf zwei Amtszeiten.
Ungarn hatte sich unter Orbán in den vergangenen Jahren zunehmend von anderen EU-Staaten abgegrenzt. Internationale Beobachter kritisierten wiederholt den Machtzuwachs der Regierung, den Einfluss auf Institutionen und die schrittweise Schwächung von Kontrollmechanismen. Mit der neuen Bestimmung setzt die Regierung von Magyar nun ein gegenteiliges Signal und verankert eine zeitliche Obergrenze für das höchste Regierungsamt.
Die Entscheidung dürfte auch innenpolitisch weit über den formalen Inhalt hinaus wirken. Sie schafft einen neuen Rahmen für die politische Führung des Landes und dürfte die Debatte über die künftige Machtbalance in Ungarn weiter verschärfen. Für Orbán selbst bedeutet sie vor allem, dass eine Rückkehr in das Amt des Regierungschefs künftig nicht mehr unbegrenzt möglich wäre.









