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Hipp-Erpressung: Vergleichsgutachten belastet Verdächtigen weiter

Redaktionelle Szene zum Thema „Hipp-Erpressung: Vergleichsgutachten belastet Verdächtigen weiter“

Im Fall der Erpressung gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp liegt ein Vergleichsgutachten zum Rattengift vor, das in einem manipulierten Gläschen und an der Wohnadresse des Verdächtigen sichergestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestätigte, dass das Mittel in Konzentration und Verhältnis „vergleichbar“ sei. Ein Nachweis, dass es sich um dasselbe Gift handelt, ergibt sich daraus aber nicht.

Das nun vorliegende Gutachten ist für die Ermittler dennoch ein weiteres Indiz. Im April war in Burgenland ein Hipp-Gläschen untersucht worden, in dem Rattengift entdeckt wurde. Nach den bisherigen Feststellungen wäre die darin enthaltene Menge zwar nicht lebensgefährlich gewesen, die Dosis hätte aber gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können.

Der 39-jährige Verdächtige sitzt seit Anfang Mai in Untersuchungshaft, derzeit zumindest bis 19. Juni in der Justizanstalt Eisenstadt. Gegen ihn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Erpressung und Urkundenfälschung ermittelt. Er bestreitet, mit der Tat etwas zu tun zu haben.

Festgenommen worden war der gebürtige Slowake am 2. Mai in Salzburg. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Vorwurf, dass mit dem präparierten Gläschen Druck auf den Hersteller ausgeübt werden sollte. Die jetzt bestätigte chemische Ähnlichkeit zwischen dem sichergestellten Gift und dem Inhalt des Glases dürfte den Verdacht aus Sicht der Ermittler weiter erhärten, auch wenn sie für sich genommen keinen eindeutigen Beweis liefert.

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