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Liechtensteiner Gericht hebt Sperre über Vermögen der Ingbe-Stiftung auf

Redaktionelle Szene zum Thema „Liechtensteiner Gericht hebt Sperre über Vermögen der Ingbe-Stiftung auf“

Die Ingbe-Stiftung der Mutter von Signa-Gründer René Benko hat im Rechtsstreit mit dem Masseverwalter einen Erfolg erzielt: Das Liechtensteiner Oberlandesgericht hob eine einstweilige Verfügung auf, mit der rund 50 Millionen Franken eingefroren worden waren. Die Stiftung und ihre Stifterin Ingeborg Benko dürfen damit vorerst aufatmen, auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Die Verfügung war von Andreas Grabenweger, dem Masseverwalter im Insolvenzverfahren um René Benko, erwirkt worden. Er argumentiert, das in der Stiftung liegende Geld sei wirtschaftlich Benko zuzurechnen und deshalb gläubigerrelevant. Das Obergericht folgte dieser Linie nun nicht in vollem Umfang und hob die Sperre in der ersten Instanz auf.

Grabenweger kündigte an, Berufung einzulegen. Ingeborg Benko könne aber derzeit dennoch nicht frei über das Geld verfügen, betonte er. Der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig. Zugleich bezeichnete der Masseverwalter das Verfahren gegenüber der APA als Nebenschauplatz im größeren Komplex rund um das Insolvenzverfahren.

Die Ingbe-Stiftung war von René Benko gegründet worden; begünstigt sind Familienmitglieder, vor allem seine Mutter. Nach Darstellung von Benko und seinem Anwalt gehört das Vermögen in der Stiftung nicht ihm. Grabenweger hält dagegen, Benko habe Geld in die Stiftung verschoben, um es vor Gläubigern zu sichern.

Nach dem vorliegenden Beschluss des fürstlichen Obergerichts muss Grabenweger zudem die Verfahrenskosten tragen. Diese belaufen sich demnach auf rund 317.000 Franken, davon 164.000 Franken an die Stiftung und 153.000 Franken an Ingeborg Benko.

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