In Österreich fehlen der Justiz derzeit fast 280 Planstellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die Standesvertretung warnt vor einer weiteren Verschärfung des Personalmangels, weil im anstehenden Doppelbudget erneut keine ausreichende Aufstockung vorgesehen sein könnte.
Martin Ulrich, Vorsitzender der gewerkschaftlichen Standesvertretung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, spricht von „größter Sorge“, dass es nicht zu den „dringend notwendigen Aufstockungen“ kommen werde. Das sei „inakzeptabel“, sagte er. Die Vertretung verweist darauf, dass der Aufgabenbereich der Justiz laufend wachse, ohne dass das Personal in gleichem Ausmaß mitziehe.
Der Mangel trifft eine Behörde, die zuletzt ohnehin unter steigenden Belastungen stand. Mehr Verfahren, komplexere Materien und zusätzliche organisatorische Aufgaben erhöhen den Druck auf Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wenn Stellen unbesetzt bleiben, verlängern sich Verfahren, Akten bleiben länger liegen und die Arbeitslast verteilt sich auf immer weniger Köpfe.
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht, in Insolvenzverfahren und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten braucht die Justiz ausreichend Personal, um Fristen einzuhalten und Entscheidungen zügig zu treffen. Für Unternehmen, Gläubiger und Beschuldigte ist die Dauer von Verfahren ein zentraler Faktor. Personallücken wirken sich daher nicht nur intern auf die Arbeitsbedingungen aus, sondern auch auf die Rechtssicherheit im Alltag.
Die aktuelle Warnung fällt in eine Phase, in der der Budgetspielraum des Bundes eng ist. Für die Justiz bedeutet das, dass zusätzliche Stellen mit anderen Ausgaben konkurrieren. Die Standesvertretung drängt deshalb darauf, die offenen Planstellen rasch zu besetzen und den Personalstand an die tatsächliche Arbeitsbelastung anzupassen.
Aus Sicht der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist die Frage damit nicht nur eine der Organisation, sondern auch eine des Rechtsstaats. Bleibt die Personalausstattung hinter dem Bedarf zurück, geraten die Justiz und ihre Funktionsfähigkeit weiter unter Druck.









