Alfred Gusenbauer hat am Mittwoch vor dem Handelsgericht Wien seine Honorare in Höhe von 4,9 Millionen Euro für Leistungen im Signa-Umfeld verteidigt. Der frühere Bundeskanzler und Ex-SPÖ-Chef schilderte nach Angaben aus dem Verfahren stundenlang, worin seine Arbeit für das inzwischen zerfallene Immobilien- und Handelsimperium bestanden habe. Der Masseverwalter der Signa Holding hält die abgerechneten Beträge dagegen für nicht gerechtfertigt.
Im Zentrum steht die Frage, ob Gusenbauers Tätigkeiten in einem angemessenen Verhältnis zu den verrechneten Summen standen. Signa-Gründer René Benko sitzt inzwischen in Haft, die Unternehmensgruppe ist in ihren wesentlichen Teilen zusammengebrochen. Für den Masseverwalter Christoph Stapf ist genau deshalb entscheidend, ob und in welchem Umfang die Zahlungen an Gusenbauer überhaupt den tatsächlichen Leistungen entsprachen.
Gusenbauer war in der Vergangenheit über längere Zeit in verschiedenen Funktionen für Signa tätig. Vor Gericht stellte er nun seine Arbeit als umfangreich und eng mit den Geschäften des Konzerns verknüpft dar. Der frühere Regierungschef verweist damit auf eine Rolle, die aus seiner Sicht substanzielle Beratungs- und Begleitleistungen umfasste.
Für die Insolvenzmasse geht es um viel Geld. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Honorare überhöht oder nicht ausreichend begründet waren, könnte das Folgen für die Forderungen der Masseverwalter haben. Der Fall ist damit nicht nur ein juristischer Streit über Einzelrechnungen, sondern auch ein weiterer Prüfstein für die finanziellen Verflechtungen rund um Signa.
Bereits bei der ersten Tagsatzung am 15. April war Gusenbauer im Zusammenhang mit seinen Ansprüchen ein Thema. Das Verfahren reiht sich in eine Serie von gerichtlichen Aufarbeitungen rund um den Kollaps der Signa-Gruppe ein, bei der neben der Rolle Benkos auch die Bezahlstrukturen im Umfeld des Konzerns zunehmend unter die Lupe genommen werden.









