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Kreditgebühren lassen sich oft zurückholen

Redaktionelle Szene zum Thema „Kreditgebühren lassen sich oft zurückholen“

Wer in Österreich einen Kredit aufgenommen hat, kann unter Umständen zu viel bezahlte Gebühren zurückfordern. Gemeint sind etwa Bearbeitungsentgelte, Pauschalen für die Kreditabwicklung oder Kosten für Schätzungen und Kopien, die zusätzlich zu den Zinsen verrechnet wurden. Solche Nebenkosten werden nach Angaben aus der juristischen Praxis häufig als unzulässig eingestuft.

Für Kreditkunden ist das vor allem bei älteren Verträgen relevant. Die Rückforderung kann auch dann noch möglich sein, wenn der Kredit bereits vollständig getilgt wurde. Entscheidend ist, welche Entgelte im Vertrag tatsächlich vereinbart und in welcher Form sie eingehoben wurden. Nicht jede Gebühr ist automatisch rechtswidrig, wohl aber zahlreiche pauschale oder undifferenzierte Zusatzkosten.

Juristisch stützt sich die Rückforderung auf die Frage, ob Banken für Leistungen verlangt haben, die bereits mit den Zinsen abgegolten sein sollten oder für die keine ausreichende rechtliche Grundlage bestand. In der Praxis geht es oft um relativ kleine Beträge pro Vertrag. Über mehrere Jahre und bei mehreren Krediten kann sich daraus aber ein spürbarer Gesamtbetrag ergeben.

Betroffene sollten ihre Kreditunterlagen daher genau prüfen: Vertrag, Gebührenaufstellung und eventuelle Zusatzvereinbarungen. Besonders relevant sind Kostenpositionen, die nicht klar erklärt oder mehrfach verrechnet wurden. Wer eine Rückzahlung anstrebt, muss den Anspruch gegenüber dem Kreditinstitut geltend machen und die Unterlagen bereithalten, aus denen die strittigen Entgelte hervorgehen.

Für Konsumenten hat das Thema auch eine grundsätzliche Dimension. Banken haben in den vergangenen Jahren ihr Gebührenmodell bei Krediten mehrfach angepasst, nicht zuletzt wegen der laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen um Kreditnebenkosten. Für viele Kunden kann sich ein Blick in alte Verträge daher lohnen – selbst dann, wenn der Kredit längst abbezahlt ist.

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