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Wöginger-Urteil: Acht Lehren aus einem Prozess über politische Interventionen

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August Wöginger hat am Montag direkt nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch als ÖVP-Klubobmann zurückgelegt. Der frühere Abgeordnete wurde verurteilt, nachdem das Gericht ihm eine Intervention rund um die Besetzung des Chefpostens am Finanzamt Braunau zuschrieb, die der unsachlichen Bevorzugung eines Parteifreunds dienen sollte.

Der Fall gibt nun Einblick in die Mechanismen politischer Einflussnahme in Österreich. Nach den Angaben aus dem Verfahren wandte sich ein Finanzmitarbeiter, der zugleich ÖVP-Bürgermeister ist, in einer Sprechstunde an Wöginger. Dieser leitete die Bewerbungsunterlagen an Thomas Schmid weiter, den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium. Schmid intervenierte wiederum bei dem Gewerkschafter B., der in jener Personalkommission saß, die im Februar 2017 die Bewerber für den Posten bewertete.

Unabhängig davon soll sich auch der Leiter der Kommission, der Chef der Finanzämter Siegfried Manhal, aus politischen Gründen für den Bewerber L. eingesetzt haben. Für den Schöffensenat war am Ende klar, dass die Interventionen auf eine unsachliche Bevorzugung zielten.

Wissenslücken und schriftliche Spuren

Der Prozess lieferte nach dem erstinstanzlichen Urteil nicht nur ein Strafurteil gegen Wöginger, sondern auch einen seltenen Blick auf die Verbindungen zwischen Partei, Verwaltung und Personalentscheidung. Entscheidend war dabei, dass die Abläufe über mehrere Stationen liefen und an unterschiedlichen Stellen politische Kontakte genutzt wurden.

Die Sache wurde auch durch Chats und die darin dokumentierten Kontakte greifbar. Sie waren Teil eines Verfahrens, in dem sich die Beteiligten zu den Abläufen rund um die Besetzung des Finanzamtspostens äußern mussten.

Politische Interventionen im Verwaltungsalltag

Der Fall zeigt zudem, dass Interventionen nicht erst auf der obersten politischen Ebene beginnen müssen. Schon die Sprechstunde eines Abgeordneten kann in ein Verfahren münden, wenn Unterlagen weitergeleitet und in den nächsten Instanzen politisch aufgegriffen werden.

Dass ein Finanzministerium, eine Personalkommission und parteipolitische Beziehungen in einem Besetzungsverfahren zusammenliefen, machte das Verfahren besonders aufschlussreich. Es ging nicht nur um eine einzelne Personalentscheidung, sondern um die Frage, wie weit politische Einflussnahme in Österreichs Verwaltungsapparat reichen kann.

Mit dem erstinstanzlichen Urteil ist der Fall Wöginger jedenfalls nicht nur eine strafrechtliche Angelegenheit. Er ist auch ein Beispiel dafür, wie eng politische Loyalitäten und Verwaltungsentscheidungen im konkreten Fall miteinander verknüpft sein können.

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