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Sonnenbad unter Italiens Teufelsbrücke endet mit Geldstrafe

Redaktionelle Szene zum Thema „Sonnenbad unter Italiens Teufelsbrücke endet mit Geldstrafe“

Eine Brasilianerin soll in Cividale bei Udine 100 Euro Strafe zahlen, weil sie unterhalb der sogenannten Teufelsbrücke „oben ohne“ gesonnt haben soll. Gegen die Geldstrafe hat ihr Anwalt Einspruch eingelegt.

Der Vorfall ereignete sich an einem der bekanntesten Orte der nordostitalienischen Stadt in Friaul-Julisch Venetien, der im Sommer regelmäßig Besucher anzieht. Nach den vorliegenden Angaben werteten die Behörden das Sonnenbad an der Brücke als Verstoß, die Betroffene sieht das anders.

In Italien sind Geldstrafen wegen als unpassend empfundenem Verhalten an touristischen Orten oder in der Öffentlichkeit nicht ungewöhnlich, die rechtliche Bewertung hängt jedoch vom konkreten Ort und den örtlichen Vorschriften ab. Gerade an stark frequentierten Plätzen wird in solchen Fällen häufig auf lokale Regeln und auf die Wahrung öffentlicher Ordnung verwiesen.

Der Einspruch ihres Anwalts dürfte nun klären, ob die Strafe tatsächlich Bestand hat. Für die Betroffene geht es dabei nicht nur um die 100 Euro, sondern auch um die Frage, ob das Sonnenbad an dem Ausflugsort tatsächlich als sanktionierbares Verhalten einzustufen ist.

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